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IQ NRW - Anpassungs- und Nachqualifizierungen im Kontext des Anerkennungsgesetzes
Ein IQ Teilprojekt des Westdeutscher Handwerkskammertages
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Über das Teilprojekt
Das Teilprojekt verfügt über ein Qualifizierungsbudget, mit dem geeignete individuelle oder kursförmige Qualifizierungsmaßnahmen realisiert und die passenden Qualifizierungsbausteine für den Ausgleich der festgestellten wesentlichen Unterschiede zusammengestellt werden können. Bei Bedarf setzt das Teilprojekt zudem weiterbildungsbegleitende Hilfen (insbes. Lernbegleitung und Prüfungsvorbereitung) ein.
Das Teilprojekt gewährleistet begleitende Beratung, ggfs. Verweisberatung, Begleitung und Mentoring der Teilnehmenden in NRW bei individuellen oder kursförmigen Maßnahmen, betrieblichen Praktikums- bzw. praktischen Lernphasen, bei Maßnahmen, die aus dem Regelsystem finanziert werden sowie bei eigenfinanzierten Maßnahmen.
Das Qualifizierungsbudget wird in den Fällen eingesetzt, wenn Online-Maßnahmen in anderen Bundesländern nicht zur Verfügung stehen oder nicht in Frage kommen, wenn keine IQ Qualifizierungsmaßnahmen existieren oder diese für Teilnehmende nicht erreichbar sind oder wenn eine negative Prognose der zuständigen Stelle vorliegt (d. h. eine (teilweise) Gleichwertigkeit kann voraussichtlich nicht festgestellt werden).
Die qualifizierenden Teilprojekte in NRW haben die Möglichkeit, Teilnehmenden in begründeten Härtefällen Mittel für individuelle Bedarfe zu gewähren. Dem Teilprojekt "Anpassungs- und Nachqualifizierungen im Kontext des Anerkennungsgesetzes" kommt dabei die Aufgabe zu, Ansprechpartner*innen der übrigen Teilprojekte in allen Fragen rund um Verwaltung, Antragsverfahren und Auszahlung der Individualförderung zu informieren und zu beraten.
Das Teilprojekt verfügt über ein Qualifizierungsbudget, mit dem geeignete individuelle oder kursförmige Qualifizierungsmaßnahmen realisiert und die passenden Qualifizierungsbausteine für den Ausgleich der festgestellten wesentlichen Unterschiede zusammengestellt werden können. Bei Bedarf setzt das Teilprojekt zudem weiterbildungsbegleitende Hilfen (insbes. Lernbegleitung und Prüfungsvorbereitung) ein.
Das Teilprojekt gewährleistet begleitende Beratung, ggfs. Verweisberatung, Begleitung und Mentoring der Teilnehmenden in NRW bei individuellen oder kursförmigen Maßnahmen, betrieblichen Praktikums- bzw. praktischen Lernphasen, bei Maßnahmen, die aus dem Regelsystem finanziert werden sowie bei eigenfinanzierten Maßnahmen.
Das Qualifizierungsbudget wird in den Fällen eingesetzt, wenn Online-Maßnahmen in anderen Bundesländern nicht zur Verfügung stehen oder nicht in Frage kommen, wenn keine IQ Qualifizierungsmaßnahmen existieren oder diese für Teilnehmende nicht erreichbar sind oder wenn eine negative Prognose der zuständigen Stelle vorliegt (d. h. eine (teilweise) Gleichwertigkeit kann voraussichtlich nicht festgestellt werden).
Die qualifizierenden Teilprojekte in NRW haben die Möglichkeit, Teilnehmenden in begründeten Härtefällen Mittel für individuelle Bedarfe zu gewähren. Dem Teilprojekt "Anpassungs- und Nachqualifizierungen im Kontext des Anerkennungsgesetzes" kommt dabei die Aufgabe zu, Ansprechpartner*innen der übrigen Teilprojekte in allen Fragen rund um Verwaltung, Antragsverfahren und Auszahlung der Individualförderung zu informieren und zu beraten.
Ansprechpersonen:
- Peter Dohmen (0211/3007-707, peter.dohmen@iq-netzwerk-nrw.de)
- Frank Martin Clauß (0211/3007-720, frankmartin.clauss@iq-netzwerk-nrw.de)
- Stefanie Schmoll (0211/3007-726, stefanie.schmoll@iq-netzwerk-nrw.de),
- Inga Mgvdeladze (0211/3007-713, inga.mgvdeladze@iq-netzwerk-nrw.de)